Maspalomas Weihnachtsgruss aus Gran Canaria

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Auf dass, das die 365 Tage des Jahres sich für Alle in Weihnachtstage wandeln mögen!

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Ein mildes Klima das ganze Jahr, und zahlreiche Strände begründen den Ruf dieses Feriendomizils, ein wahrhaft paradiesisches Eiland zu sein. Gran Canaria wurde in der Antike Insel der Seligen“ genannt .Die Ferienzentren liegen an der Südküste, dem sonnigsten Teil der fast kreisrunden Insel mit nur 50km Durchmesser. So verschieden wie die Strände sind auch die Urlaubsorte. Dem einen beschert das lebendige Treiben an der Costa Canaria ein Maximum an Urlaubslust.

Dienstag, 27. Oktober 2009

Trotz Erkrankung

Playa del Inglés Gran Canaria: Urlaubsanspruch bleibt bestehen

Arbeitnehmer verlieren nicht ihren Urlaubsanspruch, wenn sie bis zum Jahresende krank sind und die freien Tage deshalb nicht nehmen können. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az.: 9 Sa 163/09), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Demnach haben länger erkrankte Beschäftigte selbst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses noch ein Anrecht auf einen finanziellen Ausgleich für ihren übrigen Resturlaub.

In dem Fall war der Kläger von Mitte November 2007 bis zum 11. August 2008 arbeitsunfähig gewesen. Als das Arbeitsverhältnis kurz darauf endete, forderte er für seinen Resturlaub aus den beiden Jahren eine Ausgleichszahlung in Höhe von 1800 Euro vom Arbeitgeber. Zu Recht, wie die Richter entschieden. Denn es sei falsch, dass der Urlaub wegen der Arbeitsunfähigkeit verfällt. Da der Kläger erst in der zweiten Jahreshälfte aus dem Job ausgeschieden war, stehe ihm für 2008 der volle Jahresurlaub zu. Hinzu komme der Resturlaub aus 2007.

Der Arbeitgeber hielt dem entgegen, dass der Beschäftigte arbeitsunfähig aus dem Betrieb ausgeschieden sei. Daher habe er die geschuldete Arbeitsleistung gar nicht mehr erbringen können und somit auch keinen Urlaub verdient. Das ließen die Richter aber nicht gelten: Denn der Kläger hatte vor dem Ende der Beschäftigung noch elf Tage regulär gearbeitet.


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