Maspalomas Weihnachtsgruss aus Gran Canaria

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Auf dass, das die 365 Tage des Jahres sich für Alle in Weihnachtstage wandeln mögen!

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Ein mildes Klima das ganze Jahr, und zahlreiche Strände begründen den Ruf dieses Feriendomizils, ein wahrhaft paradiesisches Eiland zu sein. Gran Canaria wurde in der Antike Insel der Seligen“ genannt .Die Ferienzentren liegen an der Südküste, dem sonnigsten Teil der fast kreisrunden Insel mit nur 50km Durchmesser. So verschieden wie die Strände sind auch die Urlaubsorte. Dem einen beschert das lebendige Treiben an der Costa Canaria ein Maximum an Urlaubslust.

Samstag, 21. November 2009

"Kommt immer auf Einzelfall an"

Playa del Inglés Gran Canaria: Die Bulette als Kündigungsgrund

Aus dem Tresor eines hessischen Kinderheims werden 22,49 Euro gestohlen. Der Verdacht fällt auf einen Mitarbeiter. Er ist nicht nur der Älteste, er hat auch finanzielle Probleme. Das reicht dem Arbeitgeber, um den Mann vor die Tür zu setzen. Ob die Kündigung allein durch den Verdacht gerechtfertigt war, darüber entscheidet nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 26. November in Erfurt.

Der Jobverlust wegen einer bloßen Verdächtigung oder geringster Kleinigkeiten, wie einer vom Firmenbuffet stibitzten Bulette und mitgenommener Maultaschen aus einem Altenheim, ist für Arbeitnehmer besonders bitter. "Solche Fälle gibt es aber immer wieder", weiß Christoph Schmitz-Scholemann, BAG-Sprecher.

Bereits 1984 wurde ein Stück Bienenstich einer hungrigen Kuchenverkäuferin zum Verhängnis. Auch geleerte Likörfläschchen, verzehrte Schinkenscheiben und der Verkauf einer ausrangierten OP- Lampe waren schon Kündigungsgründe, die von den obersten Arbeitsrichtern überprüft werden mussten.

Im nächsten Jahr stehen beim "Kündigungssenat" zwei weitere Bagatelldelikte zur Entscheidung an. Voraussichtlich im Frühjahr 2010 wird das oberste deutsche Arbeitsgericht über die Entlassung der als "Emmely" bekanntgewordenen Berliner Supermarktkassiererin befinden, die zwei Pfand-Bons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll. Außerdem kommt der Fall eines sächsischen Lagerarbeiters zur Verhandlung, der aus Elektroschrott Batterien und eine Speicherkarte an sich nahm.

Die Werte, die in diesen Fällen den Arbeitsplatz kosteten, scheinen äußerst gering. "Grundsätzlich kommt es nach der bisherigen Rechtsprechung nicht auf die Höhe des Schadens an, auch die Entwendung von geringwertigen Sachen kann Grund für eine Kündigung sein", stellt Schmitz-Scholemann klar. Das Arbeitsrecht zieht keine Grenze für Bagatellvergehen. "Es kommt immer auf den Einzelfall an", sagt der Bundesrichter. "Wir können daher nicht alles über einen Kamm scheren."

Dass Nichtigkeiten als Kündigungsgründe herhalten, ist nach Beobachtung des Arbeitsrechtlers Ulrich Preis in der Praxis ein weit verbreitetes Phänomen. "Der Minidiebstahl des niedrig entlohnten Arbeitnehmers ist die Spesenabrechnung des leitenden Angestellten." Sieht der Arbeitgeber das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört, kann er sich bislang auch ohne vorherige Abmahnung von seinem Mitarbeiter trennen.

Da eine Kündigung beispielsweise wegen schlechter Leistung ungemein schwerer sei, führe das zu gewissen Ausweichmechanismen, meint Preis, der eine präzisere Rechtsprechung für notwendig hält. Arbeitgeber müssten bei kleineren Vergehen zunächst die gelbe Karte zeigen und dem Mitarbeiter eine zweite Chance geben. "Die Abmahnung ist in aller Regel der verhältnismäßigere und gebotene Weg", meint Preis.

Ähnlich sieht das der Chefjurist der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, Helmut Platow. "Wenn Manager Milliarden verbrennen und anderen wegen kleinster Delikte die Zukunft verbaut wird, kommt einem das nicht mehr verhältnismäßig vor." Nach Einschätzung des Gewerkschafters wird in Krisenzeiten häufiger verhaltensbedingt gekündigt, wenn Personal abgebaut werden muss. Platow hofft auf eine Klarstellung bei geringwerten Pflichtverletzungen: "Entweder muss der Gesetzgeber ran, oder das BAG muss klären, ob unter Berücksichtigung aller Umstände vorher abgemahnt und eine Kündigung erst im Wiederholungsfall ausgesprochen wird."


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