Playa del Inglés Gran Canaria: Ministerin klagt gegen eigene Regierung
Es ist die größte Massenklage in der deutschen Geschichte: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt ab heute das umstritten Gesetzt zur Vorratsdatenspeicherung. 34.000 Menschen haben die Klage gegen die Speicherpflicht für Telefon- und Internetverbindungsdaten unterzeichnet. Prominenteste Klägerin: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die als Vertreterin der Bundesregierung zugleich Beklagte ist.
Die FDP-Politikerin hatte in der Opposition gemeinsam mit ihren Parteikollegen Burkhard Hirsch, Gerhart Baum und Hermann Otto Solms Klage eingereicht. Nach Medienberichten will sie nicht persönlich nach Karlsruhe zur Verhandlung kommen. Eine zweite Klägergruppe setzt sich aus etwa 40 Grünen-Abgeordneten zusammen. Hinzu kommt der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der die weit über 34.000 Beschwerdeführer vertritt, von nur denen nur einige Fälle exemplarisch verhandelt werden.
In einer Anhörung verhandelt der Erste Senat an diesem Dienstag in rund 60 Verfahren. Die Kläger wehren sich dagegen, dass sensible Kommunikationsdaten gänzlich unverdächtiger Bürger für sechs Monate gespeichert und für Zwecke der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr abrufbar sein sollen. Mit der seit 2008 geltenden Pflicht zur Speicherung der Daten hatte die frühere große Koalition eine Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2006 umgesetzt. Mit einem Urteil wird erst im Frühjahr gerechnet.
Der frühere Innenminister Baum rechnet damit, dass das Gesetz auf keinen Fall Bestand haben wird. "Die Vorratsdatenspeicherung ist ausnahmslos grundgesetzwidrig", sagte der FDP-Politiker der "Hessischen Niedersächsischen Allgemeinen". "Und sie betrifft alle Bürger, die damit zu Risikofaktoren werden, ohne dazu den geringsten Anlass gegeben zu haben." Auch wenn nicht die Inhalte der Gespräche aufgezeichnet würden, seien die gespeicherten Daten dennoch sehr aussagekräftig. Man könne eine Menge daraus ablesen, wer wann wie oft mit wem telefoniert. "Hinzu kommt, dass beispielsweise das Handy auch Bewegungsdaten übermittelt. Das heißt, man bekommt auf diese Weise Bewegungsprofile und kann feststellen, wo eine Person zum Zeitpunkt des Gesprächs war", sagte Baum.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, sagte im MDR, die Verfassungsrichter stünden vor einem "ganz komplizierten Abwägungsprozess". Auf der einen Seite gebe es eine EU-Richtlinie, die den Mitgliedstaaten vorschreibe, Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung zu erlassen. Andererseits müssten diese Regeln mit dem Grundgesetz übereinstimmen. Er halte jedoch das gesamte System für unverhältnismäßig
Dagegen hat der Bundesvorsitzende der Polizeigewerkschaft, Konrad Freiberg, die Datenspeicherung als wichtiges Ermittlungsinstrument verteidigt. "Wir brauchen das wirklich zur Abwehr größter Gefahren", sagte er dem Rundfunk. Dank der Vorratsdatenspeicherung hätten viele Terroranschläge verhindert oder bewiesen werden können. Der Nutzen des Systems sei also eindeutig. Auch bei Tötungsdelikten und Rauschgiftdeals hätten die Verbindungsdaten vielfältige Hinweise gegeben.
Auch der Bund deutscher Kriminalbeamter warnte vor Abstrichen bei der Speicherpflicht. Dies würde erhebliche Beschränkungen für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung bedeuten, sagte der Bundesvorsitzende Klaus Jansen. Die individuelle IP-Adresse eines Computers sei für die Polizei ebenso wichtig wie Fingerabdruck und DNA eines Straftäters.
Die seit 2008 geltende Speicherpflicht geht zurück auf eine EU- Richtlinie von 2006. Sechs Monate lang gespeichert werden nach dem deutschen Gesetz sämtliche gewählten Rufnummern sowie die Dauer der Verbindung, die Absender und Empfänger von Mails, die Protokolldaten des Internetzugangs sowie die Handystandortdaten. Gesprächs- und Mail-Inhalte sind davon nicht betroffen. Abrufbar sind die Daten laut Gesetz zur Strafverfolgung, zur Abwehr erheblicher Gefahren sowie durch Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischen Abschirmdienst.
Der Erste Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier hat die Anwendbarkeit des Gesetzes vergangenes Jahr mit zwei einstweiligen Anordnungen vorerst eingeschränkt. Zwar darf weiter gespeichert werden, abrufbar sind die Daten jedoch nur zur Verfolgung schwerer Straftaten sowie zur Abwehr einer "dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der Person". Auch für den Datentransfer an Nachrichtendienste gelten vorläufige Beschränkungen.
Die FDP-Politikerin hatte in der Opposition gemeinsam mit ihren Parteikollegen Burkhard Hirsch, Gerhart Baum und Hermann Otto Solms Klage eingereicht. Nach Medienberichten will sie nicht persönlich nach Karlsruhe zur Verhandlung kommen. Eine zweite Klägergruppe setzt sich aus etwa 40 Grünen-Abgeordneten zusammen. Hinzu kommt der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der die weit über 34.000 Beschwerdeführer vertritt, von nur denen nur einige Fälle exemplarisch verhandelt werden.
In einer Anhörung verhandelt der Erste Senat an diesem Dienstag in rund 60 Verfahren. Die Kläger wehren sich dagegen, dass sensible Kommunikationsdaten gänzlich unverdächtiger Bürger für sechs Monate gespeichert und für Zwecke der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr abrufbar sein sollen. Mit der seit 2008 geltenden Pflicht zur Speicherung der Daten hatte die frühere große Koalition eine Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2006 umgesetzt. Mit einem Urteil wird erst im Frühjahr gerechnet.
Der frühere Innenminister Baum rechnet damit, dass das Gesetz auf keinen Fall Bestand haben wird. "Die Vorratsdatenspeicherung ist ausnahmslos grundgesetzwidrig", sagte der FDP-Politiker der "Hessischen Niedersächsischen Allgemeinen". "Und sie betrifft alle Bürger, die damit zu Risikofaktoren werden, ohne dazu den geringsten Anlass gegeben zu haben." Auch wenn nicht die Inhalte der Gespräche aufgezeichnet würden, seien die gespeicherten Daten dennoch sehr aussagekräftig. Man könne eine Menge daraus ablesen, wer wann wie oft mit wem telefoniert. "Hinzu kommt, dass beispielsweise das Handy auch Bewegungsdaten übermittelt. Das heißt, man bekommt auf diese Weise Bewegungsprofile und kann feststellen, wo eine Person zum Zeitpunkt des Gesprächs war", sagte Baum.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, sagte im MDR, die Verfassungsrichter stünden vor einem "ganz komplizierten Abwägungsprozess". Auf der einen Seite gebe es eine EU-Richtlinie, die den Mitgliedstaaten vorschreibe, Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung zu erlassen. Andererseits müssten diese Regeln mit dem Grundgesetz übereinstimmen. Er halte jedoch das gesamte System für unverhältnismäßig
Dagegen hat der Bundesvorsitzende der Polizeigewerkschaft, Konrad Freiberg, die Datenspeicherung als wichtiges Ermittlungsinstrument verteidigt. "Wir brauchen das wirklich zur Abwehr größter Gefahren", sagte er dem Rundfunk. Dank der Vorratsdatenspeicherung hätten viele Terroranschläge verhindert oder bewiesen werden können. Der Nutzen des Systems sei also eindeutig. Auch bei Tötungsdelikten und Rauschgiftdeals hätten die Verbindungsdaten vielfältige Hinweise gegeben.
Auch der Bund deutscher Kriminalbeamter warnte vor Abstrichen bei der Speicherpflicht. Dies würde erhebliche Beschränkungen für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung bedeuten, sagte der Bundesvorsitzende Klaus Jansen. Die individuelle IP-Adresse eines Computers sei für die Polizei ebenso wichtig wie Fingerabdruck und DNA eines Straftäters.
Die seit 2008 geltende Speicherpflicht geht zurück auf eine EU- Richtlinie von 2006. Sechs Monate lang gespeichert werden nach dem deutschen Gesetz sämtliche gewählten Rufnummern sowie die Dauer der Verbindung, die Absender und Empfänger von Mails, die Protokolldaten des Internetzugangs sowie die Handystandortdaten. Gesprächs- und Mail-Inhalte sind davon nicht betroffen. Abrufbar sind die Daten laut Gesetz zur Strafverfolgung, zur Abwehr erheblicher Gefahren sowie durch Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischen Abschirmdienst.
Der Erste Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier hat die Anwendbarkeit des Gesetzes vergangenes Jahr mit zwei einstweiligen Anordnungen vorerst eingeschränkt. Zwar darf weiter gespeichert werden, abrufbar sind die Daten jedoch nur zur Verfolgung schwerer Straftaten sowie zur Abwehr einer "dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der Person". Auch für den Datentransfer an Nachrichtendienste gelten vorläufige Beschränkungen.
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